Richtlinien Für Regionalmarken

Die Richtlinien für Regionalmarken umfassen drei einfache Kriterien, nach welchen ein Regionalprodukt zertifiziert wird:

  • Ein nicht zusammengesetztes Produkt setzt sich aus 100% regionalen Rohstoffen zusammen.
  • Ein zusammengesetztes Produkt besteht aus mindestens 80% regionalen Zutaten, wovon die Hauptzutat vollständig regional sein muss.
  • Bei allen Regionalprodukten ist zudem Pflicht, dass mindestens 2/3 der Wertschöpfung in der Region anfällt.

Allgemeingültige Reglemente Für Lizenznehmer (ab 1.1.2023)

Verbindlichkeit

Im Rahmen der Basisvereinbarung über die nationalen Richtlinien, welches durch die Mitgliederorganisationen unterzeichnet wurde, anerkennen alle Regionalmarken die obigen Richtlinien.